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Über Uns

Die Profis Für Ihre Garten & Bau Projekte

Entdecken Sie bei WAGNER Garten & Bau ein umfassendes Angebot an professionellen Gartenbaudienstleistungen und weiteren Bauprojekten. Qualität und Zuverlässigkeit stehen bei uns an erster Stelle.

UNSERE LEISTUNGEN

Garten & Bau

Garten & Landschaftsbau

Garten & Landschaftsbau

Hausmeisterservice

Hausmeisterservice

Trockenmauer

Trockenmauer

Zaunbau

Pflasterarbeiten

Pflasterarbeiten

Kellerabdichtung

Kellerabdichtung

Abriss & Entsorgung

Abriss & Entsorgung

Kernsanierung & Entsorgung

Kernsanierung & Entsorgung

Schadstoffbeseitigung

Schadstoffbeseitigung

65

+

Zufriedene Kunden

360

+

Fertige Projekte

5

Team Member

10

+

Kommende Projekte

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    Häufig gestellte Fragen

    Wir antworten

    • Wer wird auf meinem Grunstück arbeiten?

      Unser gut geschultes Personal mit viel Erfahrung und mit entsprechender Ausrüstung. Unsere Mitarbeiter tragen selbstverständlich alle Arbeitskleidung mit unserem Firmenlogo und können sich auf Wunsch entsprechend ausweisen.

    • Wann darf man Bäume fällen?

      Klare Antwort: Zur richtigen Zeit.

      Bäume im Garten werden am besten zwischen November und Februar gefällt. In dieser Zeit enthält das Holz weniger Wasser. Dadurch trocknet es schneller und kann früher als Brennholz verwendet werden.

      In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres zählt das Baum-Fällen als Vergehen. Die jeweiligen Bundesländer können diesen Zeitraum nicht verkürzen, sondern nur erweitern. Hierbei sind jedoch nur die Bäume an Straßen, Alleen und in freier Landschaft gemeint.
      Hier ist das Bäume-Fällen ohne Genehmigung nicht gestattet. Sie müssen also in diesem Falle zum zuständigen Umweltamt und einen Antrag auf Baumfällung beantragen. Wann ist Baum-Fällen nicht erlaubt?

      Die Bäume in Haus- und Kleingärten bleiben von diesem Verbotszeitraum unberührt. Baum-Fällen von bestimmten Pflanzen ist also in der Regel erlaubt, doch nicht grundsätzlich. Denn auch für Privatpersonen gibt es Einschränkungen. Befinden sich nistende Vögel im Baum, ist das Fällen verboten. Sollten andere wildlebende Tierarten den Baum als Lebensstätte nutzen, dürfen Sie den Baum nicht ohne eine Genehmigung fällen.

    • Wie läuft die Gartenplanung ab?

      Die Gartenplanung beginnt immer mit einem ersten Gespräch bei Ihnen zu Hause. Denn wir möchten Sie und Ihren Garten genau kennenlernen. Anschließend erstellen unsere Architekten ein professionelles Konzept und wir erstellen Ihnen ein Angebot für Ihren Garten.

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